Förderrichtlinie
Stand März 2025
1. Zweck der Roland und Claudia Kober Stiftung
Zweck der Roland und Claudia Kober Stiftung ist die
- Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,
- Förderung der Entwicklungszusammenarbeit,
- Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
- Förderung von Kunst und Kultur, soweit diese im Zusammenhang mit der Kinder- und Jugendbildung steht,
- Förderung der Ortsverschönerung im Landkreis Günzburg,
- Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, soweit diese im Zusammenhang mit demenzverursachenden Erkrankungen oder dem Parkinson-Syndrom steht.
2. Verwirklichung des Stiftungszwecks
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Unterstützung von Bildungsmaßnahmen und -institutionen im In- und Ausland; dazu gehören Angebote der Allgemeinbildung, Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung im Bereich der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung;
- Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Entwicklung in Entwicklungsländern, insbesondere die Unterstützung von Entwicklungshilfeprojekten, die Hilfe zur Selbsthilfe leisten, wie z.B. Maßnahmen zum Schutz des Klimas, Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssicherheit und des Lebensstandards, Unterstützung des Baus von Schulen und der Lehrerausbildung sowie entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit;
- Unterstützung von Renovierungen und Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Instandhaltung und Instandsetzung von Kirchen, Kapellen Bildstöcken und anderen sakralen Gebäuden in der Diözese Augsburg, die als Denkmal anerkannt sind;
- Förderung von Kunst- und Kulturprojekten sowie Institutionen, die Kinder und Jugendliche in ihrer künstlerischen und kulturellen Entwicklung unterstützen; der Schwerpunkt soll dabei auf der Förderung von Musik, Chören, Konzerten und Orchestern liegen, wie z.B. Musikschulen, die ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden;
- Förderung von Maßnahmen zur Ortsverschönerung im Landkreis Günzburg; dazu zählen insbesondere der Erhalt, der Schutz und die Pflege der Natur und Umwelt im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, die Instandsetzung, Wiederherstellung und erhaltende Modernisierung von Kirchen, Kapellen Bildstöcken und anderen sakralen Gebäuden im Landkreis Günzburg, die nicht unter § 2 Nr. 1 c dieser Satzung fallen;
- Förderung von Hilfsmaßnahmen und -projekten für alle von der Alzheimer-Krankheit, von anderen Demenzerkrankungen oder dem Parkinson-Syndrom betroffenen Menschen sowie deren Angehörige; Förderung des Verständnisses und der Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung für demenzverursachenden Krankheiten und für das Parkinson-Syndrom; Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe bei Angehörigen insbesondere durch den gegenseitigen Erfahrungsaustausch; Unterstützung von Projekten zur Entwicklung und Erprobung neuer Betreuungsformen.
3. Grundlegende Bedingungen
- Die Projekte dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen.
- Es werden nur Projekte gefördert, die mit dem Stiftungszweck der Roland und Claudia Kober Stiftung übereinstimmen.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
- Mit der Einreichung des Förderantrages wird die Förderrichtlinie in allen Punkten als verbindlich anerkannt.
4. Antragstellung
- Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Antragsformular, das auf der Homepage der Roland und Claudia Kober Stiftung zur Verfügung steht.
- Verstößt der Antragsteller gegen die Förderrichtlinie, erlischt die Förderung.
- Über die Bewilligung oder die Ablehnung eines Projektes entscheidet der Stiftungsvorstand. Die Stiftung behält sich vor, die Förderung an Bedingungen oder Auflagen zu knüpfen.
- Falls ein Förderantrag abgelehnt wird, erfolgt dies in Textform und ohne Angabe von Gründen.
5. Verwendung der Fördermittel
- Die gewährten Fördermittel dürfen nur für die bewilligten Zwecke verwendet werden. Dabei sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit zu beachten. Mittel, die nicht benötigt werden, sind an die Roland und Claudia Kober Stiftung zurückzuzahlen.
- Werden Fördermittel von über 10.000,00 € gewährt, erfolgt die Auszahlung nach Projektfortschritt. Der konkrete Zahlungsplan wird mit dem Antragsteller abgestimmt und vereinbart.
- Falls sich die Verhältnisse gegenüber dem bewilligten Förderantrag ändern, ist dies der Roland und Claudia Kober Stiftung unverzüglich anzuzeigen (z.B. Kostenüberschreitungen, ursprünglicher Zweck kann nicht verwirklicht werden, etc.).
- Die Stiftung ist berechtigt, in folgenden Fällen bereits ausgezahlte Fördermittel zurückzufordern:
- Das Projekt wird nicht umgesetzt.
- Die Fördermittel werden nicht zeitnah, d.h. nicht innerhalb von 12 Monaten nach Auszahlung, für das beantragte und genehmigte Projekt verwendet.
- Der Antragsteller verstößt gegen die Förderrichtlinie. Dabei genügt, wenn nur gegen einzelne Vorgaben der Förderrichtlinie verstoßen wird.
- Der Verwendungsnachweis (vgl. Punkt 6 dieser Förderrichtlinie) wird nicht innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Projektes vorgelegt.
6. Berichterstattung
- Bei einem Fördervolumen von mehr als 10.000 € und einer Projektlaufzeit von mehr als einem Jahr ist der Roland und Claudia Kober Stiftung einmal jährlich ein Zwischenbericht vorzulegen. Der Antragsteller hat dabei über folgende Punkte zu berichten:
- Stand des Projektes
- Entwicklung der Kosten, insbesondere über Abweichungen vom Förderantrag,
- Abweichungen vom Finanzierungsplan,
- Angabe der geplanten weiteren Maßnahmen..
- Nach Beendigung des geförderten Projektes hat der Antragsteller der Roland und Claudia Kober Stiftung einen Verwendungsnachweis vorzulegen. Der Verwendungsnachweis muss von der/den vertretungsberechtigten Person(en) unterschrieben werden und soll auf folgende Punkte eingehen:
- kurze Beschreibung des umgesetzten Projektes und Umfang der Zielerreichung
- Soll-Ist-Vergleich der Kosten
- Soll-Ist-Vergleich des Finanzierungsplanes
7. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Die Roland und Claudia Kober Stiftung ist berechtigt, über geförderte Projekte im Rahmen ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu berichten. Auf Anfrage stellt der Antragsteller Bilder und Texte über das geförderte Projekt zur Verfügung.
- Der Antragsteller stimmt seine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bzgl. der von der Stiftung geförderten Projekte mit der Roland und Claudia Kober Stiftung ab.